Steuersystem

Das ungarische Steuersystem entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einem der wettbewerbsfähigsten der Region Mittel- und Osteuropa. Die Höhe der direkten Steuern, z.B. die  Körperschaftssteuer von 9%, ist nicht nur in der Region sondern auch in Europa eine der tiefsten. Demgegenüber hat Ungarn den höchsten Umsatzsteuersatz mit 27%.

Die Belastung mit Abgaben auf den Löhnen wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich verringert. Privatpersonen bezahlen eine Einkommensteuer (flat-tax) von 15% Die Abgaben der Arbeitnehmer betragen 18,5%. Die Arbeitgeber sind zur Zahlung von Abgaben in Höhe von 13% verpflichtet. Für ausländische Arbeitnehmer ist es steuerlich interessant, in Ungarn zu arbeiten. Sie kommen  in den Genuss der günstigen Flat-tax und bleiben dennoch in ihrem Herkunftsland sozialversichert.

Ungarn verfügt über ein gut ausgebautes Netz mit Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Es wendet die wichtigsten Steuervermeidungsregeln an. Die CFC-Regeln (controlled foreign corporation) und die Regeln über die Unterkapitalisierung sind bekannt. Es wurden Bestimmungen über die Anwendung von Transferpreisen eingeführt. Verluste können unter Beachtung gewisser Einschränkungen mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Für gewisse Tätigkeiten können vorteilhafte Steuerermäßigungen beansprucht werden, die für manche Investitionsentscheidung eine wichtige Rolle spielen können.